Rohstoffgewinnung

Bevor Flächen zur Rohstoffgewinnung genutzt werden, ist es sinnvoll, mit dem Museum Kontakt aufzunehmen, um sich danach eine Meinung einzuholen §25 des Museumsgesetzes und möglicherweise machte ein archäologische Voruntersuchung. Die archäologische Voruntersuchung – freiwillig oder Voraussetzung für die Bewilligung des Gesteinsabbaus – gibt Ihnen Aufschluss darüber, wo sich antike Denkmäler befinden, die untersucht werden müssen, bevor mit dem Gesteinsabbau begonnen werden kann. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Ihre Genesungsarbeit abgebrochen werden muss, wenn Erinnerungen an die Vergangenheit auftauchen.

Wer bezahlt?

Archäologische Machbarkeitsstudien auf kleineren Flächen - typischerweise weniger als 5000 m²2- vom Museum bezahlt, während größere Flächen vom Rohstoffabbau bezahlt werden. Liegen in der archäologischen Machbarkeitsstudie oder bei der Rohstoffgewinnung bedeutende antike Denkmäler vor, müssen diese auf Kosten der Rohstoffgewinnung untersucht werden, bevor mit der Gewinnung begonnen/fortgesetzt werden kann. Beachten Sie jedoch, dass die Agentur für Schlösser und Kultur ein Förderprogramm speziell für die Rohstoffindustrie verwaltet. Da die Bewilligung des Zuschusses sowohl auf der Grundlage der Kosten der archäologischen Machbarkeitsstudie / Studie als auch des gesamten finanziellen Rahmens der Rohstoffgewinnung erfolgt, müssen Sie dies unbedingt bei der Kontaktaufnahme mit dem Museum angeben.

In die Berechnung des Gesamtfinanzrahmens wird Folgendes einbezogen:

  • Ausgaben vor dem Kauf / der Vermietung von Grundstücken
  • Bohrkosten
  • Ausgaben für Rohstoffabbau
  • Kosten für Labortests
  • Aufwendungen für die Errichtung und den Betrieb von Zufahrtsstraßen und deren Asphaltierung
  • Aufwendungen für Umlagerung und Entsorgung des Mutterbodens
  • Aufwendungen für die Errichtung und den Betrieb in der Sanierungsphase verschiedener Serviceeinrichtungen
  • Ausgaben für die Rohstoffgewinnung
  • Aufwendungen für Berater (Ingenieur, Rechtsanwalt, Buchhalter, Architekt, Gutachter, Berater usw.)
  • Kosten für die Miete / den Kauf von Grundstücken. 

Folgendes ist enthalten nicht bei der Berechnung des Gesamtfinanzrahmens:

  • zukünftig erwarteter Gewinn
  • Ausgaben für vorherige archäologische Forschungen im selben Gebiet 

Sie können die Richtlinien der Agentur für Schlösser und Kultur zu Stipendien einsehen her!

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